Funkanwendungen

Es gibt zahlreiche Anwendungen von Funktechnik. Ein häufiges Vorurteil meint das es im Zeitalter von Handys und Internet keine Funktechnik mehr bräuchte. In Wahrheit sind aber auch Handys Funkgeräte, sogar besonders schlechte wenn es um Reichweite geht. Ohne die bestehende Infrastruktur der öffentlichen Mobilfunknetze könnten sie nur wenige hundert Meter weit funken.

Funktechnik wird vorwiegend eingesetzt wo sie wirtschaftlich ist und erhöhte Anforderungen bezüglich Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Kommunikation gestellt werden.

Die Arbeit der Polizeien, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie zahlreichen Handwerk- Industrie- und Dienstleistungssektoren wäre ohne unabhängige Funknetze nicht realisierbar.

Betriebsfunkgeräte sind im Vergleich zu Handys unabhängig von öffentlicher Infrastruktur wie Mobilfunk und Internet. Ebenso sind sie robust und für den Einsatz über Jahrzehnte gebaut. Wenn Ihr Funknetz eine Infrastruktur verwendet, dann gehört diese genauso Ihnen wie die einzelnen Funkgeräte. Sie allein haben vollen Zugriff und Entscheidungsfreiheit über die Fragen der Krisensicherheit, beispielsweise die Notstromversorgung von Feststationen und Relaisfunkstellen. Ebenso über die Frage ob die Anbindung externer Relaisnetze günstig über Internet (DSL+VPN) oder krisensicher über professionellen Richtfunk realisiert wird.

Gebührenpflichtig oder gebührenfrei?

Unser Kernbereich ist der professionelle Bereich der Funkanwendungen. Diese haben den Anspruch auf störungsfreie Nutzung ihrer Frequenzen und einer maßgeschneiderten Infrastruktur bis hin zu großflächigen Funknetzen. Dieses ist nur möglich durch entsprechend geschützte Frequenzen welche hoheitlich von der Bundesnetzagentur koordiniert und ausschließlich berechtigten Antragstellern zugewiesen wird. Wer berechtigt für Betriebsfunknutzung ist, wird zusammen mit weiteren Regelungen in der regelmäßig aktualisierten VVnömL definiert.

Durch eine Anmeldung entstehen zwei Gebührenarten:

Frequenzzuweisungsgebühr

Gemäß aktueller BGebv-FreqZut werden Gebühren erhoben für die Einzelzuweisung von Frequenzen, wobei die Gebührenhöhe abhängt vom Funkversorgungsgebiet sowie der genutzten Bandbreite, des Frequenzbandes, der Laufzeit und weiterer Parameter. Alle diese Parameter und Gebührensätze werden bereits im Rahmen unserer Funknetzplanung aufgeführt bevor ein Zuteilungsantrag gestellt werden muss. Vereinfacht gesagt: Wer sein Betriebfunk nur auf einer kleinen Fläche wie dem eigenen Werksgelände oder einem Dorf nutzen möchte, verbraucht dabei nur wenig Frequenzreccourcen und zahlt auch nur sehr wenig gemäß BGebv-FreqZut. Für großflächige Funknetze über tausende von Km² wird die Frequenzzuweisungsgebühr jedoch ein Kostenfaktor der von Anfang an mit Kalkuliert werden muss. Die Frequenzzuweisungsgebühr ist einmalig je Frequenzzuweisung für die Zuweisungsdauer (maximal 10 Jahre) zu zahlen.

Frequenznutzungs- und EMV-Abgaben

Diese werden jährlich von der Bundesnetzagentur nachträglich erhoben und in der FSbeitrV geregelt. Berechnungsgrundlage ist die Gesamtzahl von Funkgeräten. Für das Jahr 2021 wurden diese Beträge zu insgesamt 0,87€ je Funkgerät festgesetzt. Ein Zuteilungsinhaber mit beispielsweise einer Feststation und neun Mobil- und Handfunkgeräten wurden somit 8,70€ für 2021 berechnet.

Zusammengefasst hängt die Zuweisungsgebühr von der Größe des benötigten Funkversorgungsgebietes, sowie dem zugewiesenen Frequenzband ab. Die jählichen Gebühren gemäß FSbeitrV sind unabhängig von der Größe des Funkversorgungsgebietes konkurrenzlos günstig.

Details finden Sie in unserem Beitrag Wie viel kostet eine Frequenzzuweisung?

Anmelde- und gebührenfreie Anwendungen

Alternativ gibt es allgemein zugewiesene und gebührenfreie Funkanwendungen, welche gegenüber den professionellen Anwendungen jedoch enorme Einschränkungen enthalten. Wichtigste Einschränkung ist die fehlende Zugangsberechtigung. Hobbyfunker, spielende Kinder sowie Babyphon-Anwendungen machen diese Alternativen uninteressant für professionelle Anwendungen.

PMR446 und Freenet sind beschränkt auf Handfunkgeräte und niedrigen Sendeleistungen. Ihr einziger Zweck ist die Sprachkommunikation im Nahbereich von wenigen 100m bis maximal zwei oder drei Km Reichweite. Mobilgeräte oder Feststationen sind hier generell verboten.

Der einzige anmelde- und gebührenfreie Funkdienst welcher auch Feststationen und Mobilgeräte genehmigt und somit deutlich höhere Reichweiten ermöglicht ist der CB-Funk. Problematisch hier sind jedoch die Antennengrößen sowie vielfältige Störungen ausgehend von EDV-Geräten, Powerline, Schaltnetzteilen, PWM-gedimmter LED-Beleuchtungen u.ä. welche die Nutzbarkeit von CB-Feststationen in Ballungsgebieten in Frage stellt.

Betriebsfunk

Der Betriebsfunk steht jedem gewerblichen Anwender sowie Organisationen und Vereinen zur innerbetrieblichen Kommunikation zur Verfügung. Ein oder mehrere Einzelfrequenzen können auf Antrag bei der Bundesnetzagentur zugewiesen werden. Mit dieser Frequenzzuweisung erhält man ein Nutzungsrecht dieser Frequenzen, sowie eine Standortkoordination von Feststationen, womit Störungen unterschiedlicher Betriebsfunkanwender weitgehend minimiert werden. Die einmalige Frequenzzuweisungsgebühr richtet sich nach der Größe des Zuleitungsgebietes in Km². Für Feststationen im VHF (146-174MHz) und UHF (440-470MHz) beträgt das maximal zulässige Funkversorgungsgebiet 15Km Radius um die Feststation. Im 4m Band (68-87,5MHz) welches neuerdings auch für Betriebsfunk freigegeben wurde, beträgt das zulässige Funkversorgungsgebiet 30Km Radius um die Feststation. Reichen einzelne Feststationen oder Relaisfunkstellen nicht aus um das von Ihnen benötigte Funkversorgungsgebiet ab zu decken, kommen weitere Relaisstandorte hinzu, welche die benötigte Fläche bedienen.

Zur Problemorientierten Funknetzplanung von uns gehört ein Abgleich zwischen Ihren geografischen Wunschbereich und den dazu notwendigen Stationsstandorten zusammen mit der korrekten Beantragung des Funknetzes bei der Bundesnetzagentur.

Flugfunk

Zugangsberechtigt zum zivilen Flugfunk (VHF 118-137MHz) sind Inhaber eines Flugfunkzeugnisses (BZF). Nutzer sind neben der Verkehrsluftfahrt auch Hobbypiloten mit Sport-, Segel-, Ultraleichtflugzeugen, Ballonfahrer und Flugschulen. Einzelheiten zum Flugfunk finden Sie bei der Bundesnetzagentur

Wir bieten Ihnen Handfunkgeräte sowie Einbaugeräte für Flugzeuge sowie zum KFZ-Einbau. Allerdings verlangen wir für eine Lieferung Ihren Berechtigungsnachweis. Das kann Ihr BZF sein, oder eine schriftliche Bestellung auf offiziellem Briefbogen Ihrer Fluggesellschaft, Flugschule oder Flugverein.

See- und Binnenfunk

Die Kommunikation zwischen Schiffen sowie Schiffen und Küstenstationen ist essenziell für die Sicherheit im Schiffsverkehr. Das gilt auf Binnengewässern mit ATIS ebenso wie für die Seefahrt mit DSC. Nach aktueller Regulierung sind See- und Binnenfunkgeräte nicht mehr auf Personen angemeldet, sondern auf Schiffe. Grund ist das jedem Schiff eine weltweit individuelle Schiffskennung vergeben wird welche in alle Funkgeräte nach ATIS und DSC einprogrammiert werden muss. Diese Kennungen werden benötigt zur zweifelsfreien Identifikation Ihres Schiffes bei Notfällen sowie für Selektivrufzwecke.

Wir bieten Ihnen Handfunkgeräte sowie Einbaugeräte für UKW und Kurzwelle, sowie neuerdings auch AIS-Transponder.

Anmelde- & gebührenfreie Geräte

Anmelde- und gebührenfreie Funkgeräte muss man in mehrere Gruppen unterteilen:

Verbrauchermärkte und Handelsketten

Relativ neu, erstmals 2019 fest gelegt und aktualisiert mit Verfügung 42/2022 wurden für Ladenlokale, Verkaufseinrichtungen und zugehörige Logistikstrukturen eine Allgemeinzuweisung von zwei Einzelfrequenzen im UHF Bereich (450,0375 und 460,0375MHz) mit einer Sendeleistung von 2W ausgesprochen. Die Argumente welche für den Bedarf sprachen sind vielfältig. Mit einer der schwerwiegendsten Gründe war die Verantwortung von Ladenbetreibern im Zuge der verschärften Sicherheitslage in Europa umsetzbare Notfallpläne vorzusehen. Ein Kaufhaus mit hunderten Kunden in Minuten zu evakuieren ist ohne Funktechnik kaum vorstellbar, denn jeder Angestellte muss in Sekundenschnelle wissen was zu tun ist. Abseits solcher Notfälle können diese Frequenzen aber innerhalb der Betriebe wie Betriebsfunk genutzt werden, wodurch Warendurchlauf und effektiver Personaleinsatz enorm gesteigert werden können.

Alle digitalen Handfunkgeräte nach DMR oder NXDN können wir Ihnen für diese Allgemeinverfügung einrichten.

Diese Verfügung 42/2022 gilt jedoch nur für Funknetze aus Handfunkgeräten. Möchten Sie ein Hochregallager oder ein mehrstöckiges Warenhaus abdecken, kann es sein das Sie eine Infrastruktur im Sinne einer Objektfunkanlage benötigen. Diese ist dann nur als anmeldepflichtiges Betriebsfunknetz möglich. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und können Ihnen bei Bedarf auch leihweise Handfunkgeräte überlassen womit Sie die Kommunikation in Ihrem Kaufhaus oder Warenlager überprüfen können vor einer Kaufentscheidung.

PMR446

Gemäß Verfügung 46/2020 sind Geräte nach PMR446-Standard durch jedem anmelde- und gebührenfrei genehmigt. Zulässig sind nur Handfunkgeräte mit einer effektiven Sendeleistung von maximal 500mW ERP. Entsprechende Handfunkgeräte gibt es vom günstigen Spielzeug bis zum robusten Betriebsfunkgerät mit entsprechender Einrichtung.

Freenet

Mit Verfügung 60/2019 sind Handfunkgeräte nach Freenet-Standard für jedermann anmelde- und gebührenfrei genehmigt. Auch für Freenet sind ausschließlich Handfunkgeräte zugelassen, allerdings aktuell mit 1W ERP Sendeleistung im 2m Band. Damit wurde bezüglich Reichweite Freenet auf eine direkt vergleichbare Kategorie gehoben wie die FuG11b Funkgeräte der Feuerwehren und Rettungsdienste.

CB-Funk

Nach aktueller Verfügung 21/2021 ist der CB-Funk aktuell der leistungsfähigste Jedermann-Funkdienst welcher anmelde- und gebührenfrei genutzt werden kann.

CB-Funk ist die einzige frei zugängliche Funkanwendungen welche neben Handfunkgeräte auch Mobilgeräte und Feststationen erlaubt, im Gegensatz zu PMR446 und Freenet wo ausschließlich Handfunkgeräte gestattet sind.

Dabei ist CB-Funk von heute deutlich leistungsfähiger als noch vor Jahrzehnten. Auf den alten Kanälen 1-40 Ist nicht mehr nur FM mit 4W erlaubt, sondern zusätzlich durchgängig AM mit 4W (etwa doppelte Reichweite wie damals 1W AM) und sogar SSB (LSB/USB) mit bis zu 12W PEP. Mit ordentlich dimensionierten Feststationen sind somit bei günstiger Topologie Reichweiten zwischen 30-50Km mühelos erzielbar.

Allerdings liegt CB-Funk mit 27MHz am oberen Ende der Kurzwelle, womit Antennen eine gewisse Größe brauchen. Die Standard-Stationsantenne ist 5,50m lang, brauchbare Helicalstrahler für Fahrzeuge ca. 1,2m. Handfunkgeräte mit Gummiwendel oder Teleskopantenne haben kaum eine Chance mehr als 2-3Km weit zu reichen. Feststationen in dicht besiedelten Gebieten haben zudem mit potentiellen Störungen zu rechnen welche die Empfangsqualität massiv einschränken kann.

ISM / LoRa / LoraWAN

Aufgrund der Verfügung 12/2020 sind die Frequenzbereiche 169,400-169,475 sowie 865-868 und 869,400-869,650MHz allgemein zugewiesen und stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. Mit diesen auf bis zu 0,5W ERP Sendeleistung zulässigen Techniken können Schmalband-Daten wie z.B. Sensordaten oder Textnachrichten über mehrere Km Distanz übertragen werden. Allerdings brauchen diese Techniken eine Infrastruktur. Für Sprechfunk eignen sich diese Techniken keinesfalls. Aktuell gibt es noch keine anwenderfreundlichen Endgeräte hierzu. Allerdings nutzen wir selbst bereits solche ISM und LoRa-Techniken durch unsere Entwicklungsabteilung. Die Telemetrie unserer Fahrzeuge (GPS, Bordspannung, Temperatur usw.) welche noch vor wenigen Jahren ausschließlich via DMR übertragen wurde, läuft aktuell bereits über LoRa um Reichweiten und Zuverlässigkeit im Langzeittest erfassen zu können. Mit diesen Erfahrungen können wir Ihnen heute bereits Beratungen und entsprechende Sonderlösungen für Ihre Anwendungen maßgeschneidert anbieten.

Richtfunk

Der Richtfunk auf verschiedenen Frequenzbereichen oberhalb von 2GHz wurde in den vergangenen Jahrzehnten vorwiegend für IT-Vernetzung sowie der Netzstruktur der öffentlichen Mobilfunkinfrastruktur genutzt. In den letzten Jahren ist der Richtfunk jedoch auch ein wichtiger Baustein für die Krisensichere Vernetzung von Betriebsfunknetzen auf DMR-Basis geworden. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten von Richtfunk, falls es für die krisensichere Planung ihres Funknetzes sinnvoll erscheint.
Essenziell für Richtfunk ist eine barrierefreie Sichtverbindung zwischen den Richtfunkantennen. Dieses prüfen wir vorab anhand der Standortkoordinaten mit Hilfe von topologischen Datenbanken und im weiteren Schritt vor Ort mit Hilfe von optischen Geräten.

Die von uns verwendete Hardware aus IP-Transceiver (ODU) und verschiedenen Parabolantennen decken dabei zwischen 6-40GHz folgende Anwendungen ab:

Breitbandiger Richtfunk

Mit Kanalbreiten bis 56MHz und IP-Übertragungsraten bis 10Gbit/s kann öffentliches Internet sowie betriebsinternes Intranet an Orte übertragen werden die keine Breitbandverbindung (z.B. Glasfaser-Anschluss) besitzen. Typische Anwendungsfälle sind z.B. die Verteilung des öffentlichen Internet über mehrere Campingplätze und Ferienanlagen zur Speisung der lokalen WLAN-Netze.
Viele Kommunen verteilen das breitbandige Schul-Intranet mit breitbandigem Richtfunk an Schulen und Bildungseinrichtungen.

Schmalbandiger Richtfunk

Mit Kanalbreiten zwischen 3,5 bis 7MHz und IP-Übertragungsraten im Bereich 10-50Mbit/s sind enorme Reichweiten erzielbar. Eingesetzt wird dieser schmalbandige Richtfunk zur IP-Vernetzung von DMR oder pDMR Relaisstandorten zur Bildung großer Betriebsfunknetze über ganze Städte, Landkreise oder Wirtschaftsregionen.

Richtfunk gilt generell als Abhörsicher, eine zusätzliche E2EE-Verschlüsselung auf IP-Ebene ist problemlos realisierbar. Die Verfügbarkeit im Sinne von Funktionssicherheit wird inklusive Schlechtwetterreserven von uns auf mindestens 99,995% geplant. Wir beraten Sie hierüber gerne.

Fester Funkdienst

Sollte sich Ihr Betrieb über mehrere Firmenstandorte in Europa oder weltweit erstrecken, welche eine Krisen- und Katastrophensichere Kommunikationsvernetzung als Backup benötigen, könnte diese Anwendung für Sie eventuell interessant sein. Hier geht es um ein Netz von Kurzwellen-Feststationen welche die Sprach- und schmalbandige Datenübertragung (z.B. eMail oder Textnachrichten) weltweit ermöglichen.
Neben Reedereien, Fluggesellschaften und weltweit tätiger Hilfsorganisationen können auch Sie die krisensichere Kurzwellentechnik nutzen, um bei Ausfall öffentlicher Telekommunikationsnetze weiterhin Kontakt zu ihren Standorten zu halten. Speziell geschulte Funker mit den Erfahrungen über Ausbreitungsbedingungen braucht es heute nicht mehr. Heutige Hilfssysteme wie ALE, CODAN und DSC-E sorgen dafür das Ihre Standorte regelmäßig in Verbindung treten um die aktuell besten Kanäle für einen möglichen Verbindungswunsch bereit zu halten. Somit reicht zur sicheren Benutzung solcher Funkgeräte eine kurze Unterweisung oder die Lektüre des zu Ihrem Funksystem gehörendem Merkblattes.
Auch die Anbindung lokaler Sprechfunknetze wird bereits seit Jahren realisiert, beispielsweise von einigen Mineralölunternehmen welche die lokalen VHF/UHF Betriebsfunknetze auf Bohrinseln und Förderanlagen an Land über Kurzwelle mit Systemen wie CODAN verbinden.

WLAN

WLAN im privaten, häuslichen Umfeld kennt heute jeder. Ein WLAN-Netzwerk aber welches als Zugangspunkt für tausende Nutzer zeitgleich ermöglicht, beispielsweise in Schulen, Hotels, Notunterkünften sowie im Handel, Industrie oder Campingplätzen erfordert umfangreiche Planungen der Nutz- und Störfeldstärken sowie die richtige Messtechnik für solche Anlagen. Wer so was mit günstigen WLAN-Routern versucht wird schnell verzweifeln. Auch hier sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, egal ob es um öffentliches Internet auf einem Campingplatz oder um ein geschlossenes Netzwerk in einer Schule geht.